Projektort:
Duisburg
Träger:
Stadt Duisburg
Fläche:
ca. 60 ha
Investition:
ca. 4,08 Mio €
Kaiserbergpark
Mit Botanischem Garten
Innovation
Im Kaiserbergpark werden zu der vorhandenen Beschilderung weitergehende Erklärungen über ein digitales Informationssystem angeboten.
Integration
Ziel ist es, die Kaiserberganlagen wieder dem Ursprungsgedanken nach als Park von Bürgern für Bürger zu etablieren. Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf soziale Vielfalt, interkulturelle Inklusion und Partizipation gelegt.
Wie wollen wir morgen leben?
„In Erinnerung an die Vergangenheit mit Blick in die Zukunft!"
- Doris Wagner, Leiterin Umweltamt -
Seit mehr als 140 Jahren spielt er eine wichtige Rolle für die Naherholung in der Region. Nun stellt sich der Kaiserbergpark den Herausforderungen des Klimawandels.
Der Duisburger Kaiserbergpark ist einer von zwei Kaisergärten in der Metropole Ruhr und hat mit seiner historischen Gestaltung, außergewöhnlicher Topografie und seiner sozialen Rolle als Bürgerpark bedeutende Alleinstellungsmerkmale. Das Konzept im Rahmen der IGA 2027 sieht vor, den typischen Waldpark-Charakter durch klimaangepasste Neupflanzungen zukunftsfest zu gestalten. Wildstauden- und Wildwiesenzonen sowie die ökologische Aufwertung der Zierteiche stehen für umfassende Pläne in Sachen Biodiversität. Zudem sollen auch gartenhistorische Elemente wiederbelebt, ursprüngliche Sichtachsen wiederhergestellt und die Verbindungen zum Duisburger Zoo und in den Stadtteil gestärkt werden. Veränderungen, über die künftig ein ökologischer Lehrpfad, Führungen sowie digitale Formate aufklären werden – ergänzend zu den Informationen zur Parkgeschichte. Eine zentrale Funktion kommt zur Internationalen Gartenausstellung zudem der Ruine des Wasserturms auf dem Kaiserberg zu, der als Aussichtsturm reaktiviert werden soll. Mehr noch: Gemeinsam mit Mülheim und Oberhausen plant Duisburg im IGA-Jahr eine Vernetzung der größtenteils historischen Parkanlagen im Ruhrtal zur Parklandschaft Ruhr.
Im Rahmen des IGA 2027-Prozesses wird das Projekt durch die Kommune nicht weiterverfolgt.